ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung für DraftSight® Software sowie für DraftSight-bezogene Programme und Add-ins, darunter diejenigen, die Teil der zusätzlichen Angebote von DraftSight sind, auf die nachstehend verwiesen wird („zusätzliche Angebote“), und Services („Vereinbarung“) wird zwischen Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts, USA („DS SolidWorks“) und Ihnen („Lizenznehmer“) abgeschlossen.
DraftSight wird ganz gleich, ob als Teil eines zusätzlichen Angebots oder nicht, gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kostenlos an Endnutzer lizenziert. Allerdings ist eine Aktivierung erforderlich. Für Endnutzer kann jedoch eine Gebühr für DraftSight-bezogene Programme, Add-ins, DraftSight Service-Angebote und zusätzliche Angebote anfallen. Die Lizenzbedingungen für die in den zusätzlichen Angeboten enthaltenen lizenzierbaren Elementen und sonstigen gelegentlich von DS SolidWorks zur Verfügung gestellten Elementen sind nachstehend aufgeführt. Abhängig davon, wie der Lizenznehmer solche separat lizenzierbaren DraftSight-bezogenen Programme und Add-ins bzw. zusätzlichen oder DraftSight Service-Angebote erwirbt, können andere separat festgelegte Bedingungen Anwendung finden.
WICHTIG – SORGFÄLTIG LESEN: Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Lizenzbedingungen stellen eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen DS SolidWorks und dem Lizenznehmer in Bezug auf DraftSight-bezogene Programme und Add-ins, wie die Netzwerklizenz, das Toolbox Add-in, Tools und APIs, die mit dieser Vereinbarung verbreitet wurden oder dieser anderweitig unterliegen (das oder die „lizenzierte(n) Programm(e)“), sowie die DraftSight Service-Angebote dar. Der Lizenznehmer muss diese Lizenzbedingungen vor dem Herunterladen und Installieren des bzw. der lizenzierten Programme sorgfältig durchlesen.
1. LIZENZ
DS SolidWorks gewährt dem Lizenznehmer hiermit ein nicht übertragbares und nicht exklusives Recht zur Nutzung des lizenzierten Programms bzw. der lizenzierten Programme ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung. Die Installation, die Ausführung und der Zugriff auf das bzw. die lizenzierte(n) Programm(e) durch den Nutzer darf nur auf Hardware erfolgen, die dem Nutzer gehört („Computer“), und die Ausführung und der Zugriff dürfen nicht auf andere Weise vorgenommen werden, insbesondere über ein Netzwerk, es sei denn, dem Lizenznehmer wurde gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine Netzwerklizenz erteilt. „Nutzer“ sind Lizenznehmer wie auch deren Angestellte, Schüler/Studierende, Berater und Subunternehmer, die über Computer auf die lizenzierten Programme zugreifen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, im Rahmen der genehmigten Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung die für die Installation erforderliche Anzahl an Kopien sowie eine Sicherungs kopie des bzw. der entsprechenden lizenzierten Programme zu erstellen. Dem Lizenznehmer werden keine anderen als die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte gewährt, einschließlich des Rechts zur Nutzung, Reproduktion oder Darstellung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das bzw. die lizenzierten Programme zu modifizieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen und Kompilierungen oder kollektive Werke anzufertigen, in denen das bzw. die lizenzierten Programme enthalten sind. Außer im gesetzlich zugelassenen Umfang darf der Lizenznehmer das bzw. die lizenzierten Programme nicht im Ganzen oder teilweise analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder anderweitig übertragen, wenn diese Zwecke dazu dienen, mit DS SolidWorks oder ihren Tochtergesellschaften in Wettbewerb zu treten. Wenn der Lizenznehmer eine Interoperabilität zwischen dem bzw. den lizenzierten Programm(en) und anderer Computersoftware oder -ausrüstung erzielen oder beibehalten möchte, muss der Lizenznehmer im Rahmen der autorisierten Verwendung, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, und unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen von DS SolidWorks eine Lizenz zur rein internen Verwendung von Standard-Schnittstellen zum Erzielen von Interoperabilität beziehen, die zu den aktuellen Preisen und Vertragsbedingungen von DS SolidWorks geliefert wird, oder DS SolidWorks kann, wenn keine Standard-Schnittstellen verfügbar sind, dem Lizenznehmer gegen eine Gebühr die erforderlichen Informationen zum Erreichen der Interoperabilität bereitstellen.
2. ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE UND BEDINGUNGEN
A. Inhalt des Prosumer Service-Angebots für DraftSight. Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Einzelnutzer-Prosumer-Service-Angebot für DraftSight zur Verfügung, das aus Support-Diensten zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Installation, Aktivierung und Nutzung von DraftSight gemäß den auf www.3ds.com/terms/support-policies angeführten Bedingungen besteht. Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung hat der Lizenznehmer nicht länger Anspruch auf den Erhalt von Support-Diensten. Allerdings kann der Lizenznehmer den kostenlosen Support der DraftSight-Community, sofern verfügbar, weiter nutzen.
B. Inhalt des Enterprise Pack-Angebots für DraftSight. Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Enterprise Pack-Angebot für DraftSight zur Verfügung, das Folgendes beinhaltet:
a) Support-Dienste zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Installation, Aktivierung und Nutzung von DraftSight gemäß den auf www.3ds.com/terms/support-policies angeführten Bedingungen, wobei zu beachten ist, dass maximal zehn (10) der angegebenen Nutzer des Lizenznehmers (diese sind DS SolidWorks vorab zu nennen) in jeder Hauptregion (dazu zählen Nord-, Mittel- und Südamerika, Japan, der Asien-Pazifik-Raum und Europa/Nahost/Afrika) DS wegen Support kontaktieren dürfen.
Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung hat der Lizenznehmer nicht länger Anspruch auf den Erhalt von Support-Diensten. Allerdings kann der Lizenznehmer den kostenlosen Support der DraftSight-Community, sofern verfügbar, weiter nutzen.
b) 'Gewährung der folgenden Rechte gemäß den nachstehenden Bedingungen:
§ Das Recht zur Nutzung des License Servers („LS“), der im Enterprise Pack-Angebot für DraftSight enthalten ist: i) ausschließlich zur Bereitstellung von Infrastruktur für das Netzwerklizenzmanagement der DraftSight Software während der Dauer dieser Vereinbarung, und ii) ausschließlich zur Verwendung der API-Bibliotheken wie nachstehend in diesem Abschnitt 2 B b) beschrieben.
§ Das Recht zur Bereitstellung des LS für die DraftSight-Nutzer bis zur maximalen Anzahl der gleichzeitig aktiven Nutzer, für die der Lizenznehmer eine Berechtigung hat.
§ Die DraftSight Software kann über den LS aktiviert werden, wodurch die Notwendigkeit entfällt, die Aktivierung unter Verwendung einer E-Mail-Adresse für jedes Exemplar der DraftSight Software durchzuführen. Der LS ermöglicht ferner die gleichzeitige Nutzung durch die Nutzer des Lizenzgebers bis zur maximal genehmigten Anzahl gleichzeitiger Nutzer im Rahmen des Enterprise Pack-Angebots für DraftSight.
§ Über den LS aktivierte DraftSight-Lizenzen dürfen nur in der Hauptregion verwendet werden, für die sie erworben worden sind (dazu zählen Nord-, Mittel- und Südamerika, Japan, der Asien-Pazifik-Raum und Europa/Nahost/Afrika) und für die die entsprechende regionenspezifische Gebühr vom Lizenznehmer bezahlt worden ist. DS SolidWorks erkennt an, dass einige Nutzer des Lizenznehmers während der Dauer der Vereinbarung möglicherweise eine kostenlose Lizenz von DraftSight heruntergeladen haben. Allerdings erklärt der Lizenznehmer hiermit, dass Nutzer von kostenlosen Lizenzen von DraftSight nicht von den im vorstehenden Abschnitt 2 B a) angeführten Support-Diensten profitieren werden. Bei Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung muss die Lizenz für die DraftSight Software innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung oder dem Auslaufen neu installiert und mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen E-Mail-Verfahren (maschinengestützte Aktivierung) aktiviert werden, das für die unabhängige Installation von DraftSight bereitgestellt wird.
§ Eine Lizenz für die API-Bibliotheken („API“) und die Add-in-Produkte für DraftSight, wie das Draw Compare-Werkzeug, Toolbox und Design Library, sowie andere Add-in-Tools für DraftSight, die gelegentlich von DS SolidWorks erhältlich sind (gemeinsam „Add-ins“), zur Verwendung mit DraftSight Releases, die während der Dauer dieser Vereinbarung installiert werden. Der Lizenznehmer muss möglicherweise in regelmäßigen Abständen einen neuen LS-Lizenzschlüssel beantragen, um die API und Add-ins weiter nutzen zu können, auch wenn das Enterprise-Angebot für DraftSight nicht verlängert wird. Es kann vorkommen, dass die Add-ins nicht mit DraftSight-Versionen kompatibel sind, die vor dem Release-Datum der Add-ins herausgegeben wurden. Die Nutzung der API und Add-ins ist auf die Version der API und Add-ins beschränkt, die mit dem LS-Lizenzschlüssel aktiviert werden.
§ Das Recht auf Erhalt von Upgrades für die API, Add-ins und anderen DraftSight-Tools, die gelegentlich im Rahmen des Enterprise Pack-Angebots für DraftSight während des Berechtigungszeitraums erhältlich sind.
C. Inhalt des Professional Pack-Angebots für DraftSight. Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Professional Pack-Angebot für DraftSight zur Verfügung, das Folgendes beinhaltet:
§ Eine Lizenz für die API-Bibliotheken („API“) und die Add-in-Produkte für DraftSight, wie das Draw Compare-Werkzeug, Toolbox und Design Library, sowie andere Add-in-Tools für DraftSight, die gelegentlich von DS SolidWorks erhältlich sind (gemeinsam „Add-ins“), zur Verwendung mit DraftSight Releases, die während der Dauer dieser Vereinbarung installiert werden. Es kann vorkommen, dass die Add-ins nicht mit DraftSight-Versionen kompatibel sind, die vor dem Release-Datum der Add-ins herausgegeben wurden. Die Nutzung der API und Add-ins ist auf die Version der API und Add-ins beschränkt, die durch den Aktivierungsprozess aktiviert werden.
§ Das Recht auf Erhalt von
Upgrades für die API l, Add-ins und anderen DraftSight-Tools, die
gelegentlich im Rahmen des Enterprise Pack-Angebots für DraftSight während des Berechtigungszeitraums
erhältlich sind.
§ Das Recht auf Aktivierung der DraftSight Software während des Berechtigungszeitraums anhand eines Online-Aktivierungsprozesses, der im Professional Pack-Angebot für DraftSight enthalten ist.
§ Die Nutzung dieses Produkts ist nur auf einem Computer zur selben Zeit möglich.
D. Inhalt des Enterprise Education Pack-Angebots für DraftSight. Vorbehaltlich der Bezahlung der anfallenden Kosten durch den Lizenznehmer stellt DS SolidWorks dem Lizenznehmer das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight gemäß den im vorstehenden Abschnitt 2 B angegebenen Bedingungen für die maximale Anzahl gleichzeitiger Nutzer zur Verfügung, die für das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight festgelegt wurde. Die folgenden Bedingungen gelten für das Enterprise Education Pack-Angebot für DraftSight:
§ Die Nutzung dieses Enterprise Education Pack-Angebots für DraftSight ist ausschließlich auf Bildungs-, institutionelle, Anleitungs- und/oder akademische Zwecke beschränkt und darf nicht von Studenten und Forschern verwendet werden, die mittelbar oder unmittelbar industrielle, gewerbliche und geschäftliche Zwecke verfolgen.
§ Maximal zwei (2) der vom Lizenznehmer angegebenen Nutzer (die DS SolidWorks vorab genannt werden müssen) dürfen im Fall des Enterprise Education Packs für DraftSight – Classroom Pack DS SolidWorks wegen Support kontaktieren.
§ Maximal acht (8) der vom Lizenznehmer angegebenen Nutzer (die DS SolidWorks vorab genannt werden müssen) dürfen im Fall des Enterprise Education Packs für DraftSight – Campus Pack DS SolidWorks wegen Support kontaktieren.
3. DAUER UND BEENDIGUNG
Diese Vereinbarung wird mit der Annahme dieser Lizenzbedingungen durch den Lizenznehmer wirksam, wobei die Annahme über eine Benutzeroberfläche zu dieser Vereinbarung, durch Herunterladen und/oder Installieren und/oder Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme und/oder durch Annahme einer anderen Vereinbarung durch den Lizenznehmer erfolgt, die auf diese Vereinbarung verweist und sie miteinbezieht. Im Falle einer Vertragsverletzung kann diese Vereinbarung jederzeit von DS SolidWorks mit Benachrichtigung des Lizenznehmers gekündigt werden. Der Lizenznehmer muss die Lizenz u. U. in regelmäßigen Zeitabständen aktivieren, um das bzw. die lizenzierten Programme weiterhin nutzen zu können. Die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme kann so lange unterbrochen werden, bis die erforderlichen Aktivierungsschritte vom Lizenznehmer unternommen wurden. Bei Beendigung der vorliegenden Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, unverzüglich alle Kopien des bzw. der lizenzierten Programme zu deinstallieren und zu vernichten und die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme einzustellen. Die Abschnitte 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter.
4. SCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
Das bzw. die lizenzierten Programme, einschließlich aller gesamten oder teilweisen Kopien, die vom oder für den Lizenznehmer angefertigt wurden, sind das alleinige Eigentum von DS SolidWorks bzw. deren Lizenzgeber(n). Alle Rechte am geistigen Eigentum an dem bzw. den lizenzierten Programmen liegen ausschließlich bei DS SolidWorks oder deren Lizenzgeber(n). DS SolidWorks und/oder deren Lizenzgeber behalten alle Eigentums- und Rechtsansprüche, alle Urheberrechte und andere Rechte am geistigen Eigentum im Hinblick auf das bzw. die lizenzierten Programme sowie alle Modifikationen, Verbesserungen oder anderen Arbeiten, die auf dem bzw. den lizenzierten Programmen basieren.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Hinweise auf Urheberrechte, Patente und Marken, die in dem bzw. den lizenzierten Programmen und allen Kopien hiervon ganz oder zum Teil angezeigt werden, beizubehalten und wiederzugeben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vollständige, wahrheitsgetreue und genaue Aufzeichnungen über alle Kopien des bzw. der lizenzierten Programme zu führen, die für eine Prüfung durch DS SolidWorks verfügbar sein müssen.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Methoden, Verfahren, Darstellungen, Ideen und Konzepte, die in dem bzw. den lizenzierten Programmen enthalten sind oder in diesen dargestellt werden, rechtlich geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse von DS SolidWorks oder deren Lizenzgeber(n) sind.
5. PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, die Nutzung des bzw. der lizenzierten Programme in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu überwachen, zu handhaben und zu regeln und ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, auch im Hinblick auf die Nutzer, um eine Nutzung gemäß dieser Vereinbarung sicherzustellen, insbesondere bei der autorisierten Nutzung und den Vertraulichkeitsverpflichtungen. Darüber hinaus sichert der Lizenznehmer zu und erklärt, dass keiner seiner Nutzer Bürger einer nach dem Recht der USA unter Embargo stehenden oder anderweitigen Beschränkungen unterliegenden Nation ist oder in einer solchen Nation ansässig ist (darunter mit Stand vom Mai 2013 u. a. Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien), und dass es dem Lizenznehmer oder einem seiner Nutzer nicht anderweitig nach den Ausfuhrkontrollgesetzen untersagt ist, das bzw. die lizenzierte(n) Programm(e) zu erhalten. Alle Nutzungsrechte an dem bzw. den lizenzierten Programmen werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Rechte verfallen, wenn die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten werden. Der Export des bzw. der lizenzierten Programme an den Lizenznehmer unterliegt allen Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und Verordnungen des entsprechenden Landes. DS SolidWorks übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Lizenznehmer, falls solche Berechtigungen, Lizenzen oder Genehmigungen nicht erlangt werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das bzw. die lizenzierten Programme weder direkt noch indirekt auszuführen oder wieder auszuführen, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Exportlizenz oder eine andere staatliche Genehmigung erforderlich ist und diese nicht eingeholt wurde. Der Lizenznehmer attestiert hiermit gegenüber DS SolidWorks, dass das bzw. die hierunter bestellten lizenzierten Programme nicht in nuklearen, chemischen und biologischen Systemen, Waffen- oder Raketenabschusssystemen genutzt werden und nicht für ein Land, ein Unternehmen oder ein Individuum erbracht werden, das einem Verbot durch die einschlägigen Exportgesetze eines Landes unterliegt.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG, RISIKO DER NUTZUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ
DAS BZW. DIE LIZENZIERTEN PROGRAMME WERDEN IM IST-ZUSTAND UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, INSBESONDERE DER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGENTUMSRECHTE, DER NICHTVERLETZUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UND ALLE SOLCHE GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, VERPFLICHTUNGEN UND BESTIMMUNGEN SIND HIERMIT IM RECHTLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DS SolidWorks ODER DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, FOLGE-, BESONDERE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ, EINSCHLIESSLICH NUTZUNGSVERLUST, ENTGANGENER GEWINN, ENTGANGENER EINNAHMEN ODER VERLUST DES FIRMENWERTS, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUFGRUND EINER VERTRAGSKLAUSEL, FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE ENTSTANDEN SIND ODER SICH AUS DER NUTZUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGEBEN HABEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST ODER NUTZUNGSVERLUST AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG ODER DER BEREITSTELLUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME, SELBST WENN DS SolidWorks ODER DEREN LIZENGEBER(N) DIES BEWUSST IST ODER DIESE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE NUTZUNG DES BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ERFOLGT AUF DESSEN ALLEINIGES RISIKO. DER LIZENZNEHMER IST VERPFLICHTET, DS SolidWorks UND SEINE LIZENZGEBER FÜR ALLE HAFTUNGEN ODER KOSTEN, EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSKOSTEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PROGRAMMS BZW. DER LIZENZIERTEN PROGRAMME DURCH DEN LIZENZNEHMER ENTSTEHEN, ZU ENTSCHÄDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN.
Das bzw. die lizenzierte(n) Programm(e) sind Werkzeuge zur Nutzung durch geschulte Fachleute und dienen ausschließlich der Unterweisung von Studenten und Schülern. Sie sind kein Ersatz für eine Expertenmeinung oder unabhängige Tests von physischen Prototypen auf Belastbarkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit; der Lizenznehmer und seine Nutzer sind für alle aus den lizenzierten Programmen erzielten Ergebnisse allein verantwortlich.
7. INTEGRIERUNG, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Soweit nicht ausdrücklich hierin erlaubt, kann diese Vereinbarung nur durch einen schriftlichen, von den Parteien unterzeichneten Nachtrag geändert werden, und kein anderes Rechtsgeschäft, Dokument, keine andere Verwendung oder Gewohnheit, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, gelten als Ergänzung zu oder Änderung dieser Vereinbarung. Für den Fall eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarungen und denen eines anderen Vertrags zwischen dem Lizenzgeber und entweder DS SolidWorks oder einem verbundenen Unternehmen von DS SolidWorks in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen des anderen Vertrags Vorrang. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, und gilt als gesiegelter Vertrag. Sofern diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wurde, ist die Version der Vereinbarung in englischer Sprache für alle Zwecke der einzig rechtsverbindliche Text. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein Gericht mit den entsprechenden Entscheidungsbefugnissen im Ganzen oder teilweise für nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geltend gemacht, und alle übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben weiterhin in vollem Maße gültig. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass die Rechte von DS SolidWorks zur Einholung weiterer Rechtsmittel, einschließlich einer Klage auf Unterlassung vor einem zuständigen Gericht eines beliebigen Gerichtsstands, durch die Bedingungen in diesem Abschnitt in keiner Weise unterbunden, eingeschränkt oder anderweitig beschränkt werden.
8. DURCH DIE US-AMERIKANISCHE REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE
Bei dem bzw. den lizenzierten Programmen und der zugehörigen Dokumentation sowie anderen in diesem Zusammenhang bereitgestellten technischen Daten handelt es sich um kommerzielle Produkte, die ausschließlich mit privaten Mitteln entwickelt wurden. Das bzw. die lizenzierten Programme werden als „kommerzielle Computer-Software“ wie in DFARS 252.227-7014 (Juni 1995) oder als ein „kommerzielles Produkt“ wie in FAR 2.101(a) aufgeführt bereitgestellt und werden dem Lizenznehmer gemäß FAR 12.212 und DFARS 227.7202, je nach Anwendbarkeit, nur mit den Rechten unter Lizenz verfügbar gemacht, die in dieser Vereinbarung gewährt werden (Standardbedingungen des Lizenzgebers). Die technischen Daten werden nur mit beschränkten Rechten bereitgestellt, wie je nach Anwendbarkeit in DFAR 252.227-7015 (Nov. 1995) oder FAR 52.227-14 (Juni 1987) angeführt.
9. Kanadische LIZENZEN
Wenn der Lizenznehmer die Lizenz für das Produkt in Kanada erworben hat, stimmt der Lizenznehmer mit Folgendem überein:
Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung sowie alle anderen hiermit in Zusammenhang stehenden Dokumente, einschließlich Benachrichtigungen, auf ihren Wunsch in englischer Sprache abgefasst wurden und werden sollen.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s’y rattache, soient rédigés en langue anglaise.
AKTUALISIERT: 26. Juli 2013